

Betreuung stundenweise
Betreuungsdienstleistungen durch selbstständige Personenbetreuer sind heutzutage unvorstellbar. Ob Familien, die Unterstützung bei der Versorgung eines betreuungsbedürftigen Kindes benötigen, ebenso Menschen die sich einsam fühlen und sich jemanden wünschen, der Ihnen von Zeit zu Zeit Gesellschaft leistet oder Personen die den Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können oder dabei Hilfe brauchen – in solchen und vielen weiteren Fällen ermöglichen die Betreuungsdienstleistungen selbständiger Personenbetreuer ein lebenswertes Leben zu Hause in vertrauter Umgebung.
Betreuung tageweise
Das Angebot tageweiser Betreuung richtet sich vor allem an Angehörige und Personen, die selbst Familienmitglieder betreuen oder Hilfe im Haushalt brauchen und temporäre Vertretung benötigen – zum Beispiel wegen einer Erkrankung, aufgrund beruflicher und anderer Verpflichtungen oder weil Sie einen Urlaub antreten wollen. Wenn Sie eine Auszeit brauchen, nehmen Sie sich eine.

Betreuung
Wir empfehlen diese Art von Betreuung, wenn der zu betreuenden Person eine niedrige Pflegestufe zugesprochen wurde oder kein Pflegegeld bezieht und das Leben großteils selbständig, sowie selbstbestimmt leben kann. Wenn leichte Unterstützung in der Haushaltsführung benötigt wird, man soziale Isolation durch gemeinsame Unternehmungen vermeiden möchte, bei der Körperpflege Unterstützung benötigt und wenn gewisse Handgriffe alleine nicht mehr funktionieren.
Diese Betreuungsform ist empfehlenswert wenn:
Tätigkeitsbereich:
Pflegestufe 1-2 genehmigt wurde
Leichte Unterstützung im Alltag benötigt wird
Ein beginnendes Stadium der Altersdemenz vorhanden ist
Leichte Hilfestellung bei der Körperpflege erwünscht ist
Zu Betreuender mobil ist
Keine Hilfestellung während der Nacht erforderlich ist
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B Hausarbeit, Einkaufen, Wäsche waschen
Unterstützung der Lebensführung z.B gemeinsam den Tagesablauf planen und gestalten
Gesellschaftsfunktion z.B gemeinsame Aktivitäten und Unternehmungen veranstalten
Unterstützung bei der Körperpflege, Haarpflege,
An- und Auskleiden
Pflege
Wir empfehlen diese Art von Betreuung bzw. „Pflege“ dann, wenn die zu betreuende Person zumindest die Pflegestufe 3-5 zugesprochen wurde. Wenn Unterstützung sowohl im Haushalt sowie bei der täglichen Körperpflege notwendig ist. Der genaue Bedarf und die Abschätzung des täglichen Aufwandes an Unterstützung werden zu Beginn genauestens ermittelt, sowie gemeinsam mit den Angehörigen und wenn möglich auch mit dem zu betreuenden abgestimmt.

Info:
Wir dürfen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten ohne eine Delegation des Hausarztes oder einer Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege durchführen. Werden pflegerische, medizinische Leistungen benötigt, wird dies vom Hausarzt oder einer Dipl. Gesundheit- und Krankenpflege schriftlich dokumentiert und delegiert bzw. ist vor dem Betreuungsbeginn eine schriftliche Anordnung notwendig.
Diese Betreuungsform ist empfehlenswert wenn:
Tätigkeitsbereich:
Pflegestufe 3-5 genehmigt wurde
Unterstützung bei der Körperpflege notwendig ist
Zu Betreuender inkontinent ist
Unterstützung durch Immobilität benötigt wird
Unterstützung im Alltag notwendig ist
Nächtliche Kontrollen notwendig sind
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B Hausarbeit, Einkaufen, Wäsche waschen
Unterstützung der Lebensführung z.B gemeinsam den Tagesablauf planen und gestalten
Gesellschaftsfunktion z.B gemeinsame Aktivitäten und Unternehmungen veranstalten
Unterstützung bei der Körperpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden und Toilettengang
Mobilisation in und aus dem Rollstuhl oder ins Bett

