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Betreuung stundenweise

Betreuungsdienstleistungen durch selbstständige Personenbetreuer sind heutzutage unvorstellbar. Ob Familien, die Unterstützung bei der Versorgung eines betreuungsbedürftigen Kindes benötigen, ebenso Menschen die sich einsam fühlen und sich jemanden wünschen, der Ihnen von Zeit zu Zeit Gesellschaft leistet oder Personen die den Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können oder dabei Hilfe brauchen – in solchen und vielen weiteren Fällen ermöglichen die Betreuungsdienstleistungen selbständiger Personenbetreuer ein lebenswertes Leben zu Hause in vertrauter Umgebung.

Betreuung tageweise

Das Angebot tageweiser Betreuung richtet sich vor allem an Angehörige und Personen, die selbst Familienmitglieder betreuen oder Hilfe im Haushalt brauchen und temporäre Vertretung benötigen – zum Beispiel wegen einer Erkrankung, aufgrund beruflicher und anderer Verpflichtungen oder weil Sie einen Urlaub antreten wollen. Wenn Sie eine Auszeit brauchen, nehmen Sie sich eine.

Betreuung

Wir empfehlen diese Art von Betreuung, wenn der zu betreuenden Person eine niedrige Pflegestufe zugesprochen wurde oder kein Pflegegeld bezieht und das Leben großteils selbständig, sowie selbstbestimmt leben kann. Wenn leichte Unterstützung in der Haushaltsführung benötigt wird, man soziale Isolation durch gemeinsame Unternehmungen vermeiden möchte, bei der Körperpflege Unterstützung benötigt und wenn gewisse Handgriffe alleine nicht mehr funktionieren.

Diese Betreuungsform ist empfehlenswert wenn:

Tätigkeitsbereich:

Pflegestufe 1-2 genehmigt wurde

Leichte Unterstützung im Alltag benötigt wird

Ein beginnendes Stadium der Altersdemenz vorhanden ist

Leichte Hilfestellung bei der Körperpflege erwünscht ist

Zu Betreuender mobil ist

Keine Hilfestellung während der Nacht erforderlich ist

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B Hausarbeit, Einkaufen, Wäsche waschen

Unterstützung der Lebensführung z.B gemeinsam den Tagesablauf planen und gestalten

Gesellschaftsfunktion z.B gemeinsame Aktivitäten und Unternehmungen veranstalten

Unterstützung bei der Körperpflege, Haarpflege,
An- und Auskleiden

Pflege

Wir empfehlen diese Art von Betreuung bzw. „Pflege“ dann, wenn die zu betreuende Person zumindest die Pflegestufe 3-5 zugesprochen wurde. Wenn Unterstützung sowohl im Haushalt sowie bei der täglichen Körperpflege notwendig ist. Der genaue Bedarf und die Abschätzung des täglichen Aufwandes an Unterstützung werden zu Beginn genauestens ermittelt, sowie gemeinsam mit den Angehörigen und wenn möglich auch mit dem zu betreuenden abgestimmt.

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Info:

Wir dürfen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten ohne eine Delegation des Hausarztes oder einer Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege durchführen. Werden pflegerische, medizinische Leistungen benötigt, wird dies vom Hausarzt oder einer Dipl. Gesundheit- und Krankenpflege schriftlich dokumentiert und delegiert bzw. ist vor dem Betreuungsbeginn eine schriftliche Anordnung notwendig.

Diese Betreuungsform ist empfehlenswert wenn:

Tätigkeitsbereich:

Pflegestufe 3-5 genehmigt wurde

Unterstützung bei der Körperpflege notwendig ist

Zu Betreuender inkontinent ist

Unterstützung durch Immobilität benötigt wird

Unterstützung im Alltag notwendig ist

Nächtliche Kontrollen notwendig sind

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B Hausarbeit, Einkaufen, Wäsche waschen

Unterstützung der Lebensführung z.B gemeinsam den Tagesablauf planen und gestalten

Gesellschaftsfunktion z.B gemeinsame Aktivitäten und Unternehmungen veranstalten

Unterstützung bei der Körperpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden und Toilettengang

Mobilisation in und aus dem Rollstuhl oder ins Bett