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Zweck des Pflegegeldes

Vorraussetzungen

Das Pflegegeld gibt pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, 
sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Der Antrag auf Pflegegeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Mit dem Pflegegeld werden pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgegolten. Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn aufgrund einer korperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens sechs Monate gegeben ist und ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt. Zur Feststellung des Pflegebedarfes findet eine ärztliche Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches statt. Bei Erhöhungsanträgen kann diese Begutachtung auch durch eine diplomierte Pflegefachkraft durchgeführt werden. Aufgrund
des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung,
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn aufgrund einer
korperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein
ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich
für mindestens sechs Monate gegeben ist und ihr
gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt.

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch
Pflegegeld beziehen, wenn sich Ihr Aufenthalt in einem
EWR-Staat befindet.

Antrag auf Pflegegeld
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Erhöhung des Pflegebedarfs

Auszahlung

Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht oder IhrGesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie einen neuen Antrag stellen. Ist die letzte Einstufung noch kein Jahr alt? 

Legen Sie dem Antrag eine aktuelle ärztliche Bestätigung darüber bei. Sinkt der Pflegebedarf, wird das Pflegegeld herabgesetzt oder nicht weiter ausbezahlt.

Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich gemeinsam mit der Pension im Nachhinein ausbezahlt, Steuer oder Krankenversicherungsbeitrag werden nicht abgezogen.

Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Pflegestufe

Betrag in Euro monatlich (netto)

Mehr als 65 Stunden

1

EUR 165,40

Mehr als 95 Stunden

2

EUR 305,00

Mehr als 120 Stunden

3

EUR 475,20

Mehr als 160 Stunden

4

EUR 712,70

Mehr als 180 Stunden, wenn
• ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5

EUR 968,10

Mehr als 180 Stunden, wenn
zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

• die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- und Fremdgefährdung gegeben ist

6

EUR 1.351,80

Mehr als 180 Stunden, wenn

• keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder

•ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7

EUR 1.776,50